Rückforderung von Schenkungen der Schwiegereltern; Verjährung
Entscheidung zur Rückforderung von Schenkungen an den Schwiegersohn, Besondere Verjährung BGH XII ZB 181/13 vom 03.Dezember 2014a) Im Falle einer Schwiegerelternschenkung führt das Scheitern der Ehe von Kind und Schwiegerkind auch dann, wenn der Fortbestand der Ehe Geschäftsgrundlage der Zuwendung war, nicht automatisch, sondern nur bei gesondert festzustellender Unzumutbarkeit des Festhaltens an der Schenkung zu einem Anspruch auf Vertragsanpassung.
b) Zu den Voraussetzungen des Anspruchs der Schwiegereltern auf dingliche Rückgewähr des dem Schwiegerkind geschenkten Grundeigentums bei Störung der Geschäftsgrundlage
Der BGH beschäftigte sich hier mit den Voraussetzungen unter denen Schwiegereltern eine Schenkung an den Schwiegersohn zurückverlangen können. Die Besonderheit des Falles war, dass hier ein Grundstück verschenkt wurde. Der BGH behandelt hier die Frage was hier zurückgefordert werden kann; Geldersatz oder das Grundstück. Ferner hält der BGH fest, dass im Falle der Rückforderung einer Grundstücksschenkung sowohl die Forderungen auf Rückgabe des Grundstücks aber auch auf Geldersatz gemäß § 196 BGB in 10 Jahren verjährt und nicht der Regelverjährung des § 195 BGB von 3 Jahren unterliegen.
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